Vor allem Familien und Geldanleger mit hohem Einkommen und Zinsanlagen sind die Gewinner bei den Steueränderungen für 2009. Aber auch die legale Beschäftigung von Dienstleistern bringt Steuervorteile mit sich. Die Ersparnis bei Handwerkerrechnungen kann bis zu 5200 Euro betragen. Was das neue Jahr im Gesamten für Steuervorteile bringt hier zusammengefasst.
Mehr Kindergeld
Für Familien sind das erste Highlight im neuen Jahr die Steuervorteile: Es gibt mehr Kindergeld. Zehn Euro mehr zahlt der Staat für das erste und zweite Kind. Weitere Kinder schlagen mit sechzehn Euro pro Kind und Monat mehr zu Buche. 2009 gibt es also für drei Kinder 432 Euro mehr als 2008. Auf 3.964 Euro steigt der Kinderfreibetrag. 2008 waren es nur 3.648 Euro. Vor allem Eltern mit höherem Einkommen profitieren von diesen Steueränderungen in 2009.
Steuervorteile bei Handwerkerrechnungen
Wer 2009 einen Dienstleister wie Handwerker oder Ähnliches beschäftigt, kann sich über gestiegene Abzugsbeträge für die Rechnung freuen. Um 20 Prozent verringern sich die Steuern. Als Höchstbetrag bei der Handwerkerrechnung, die das Finanzamt anerkennt, gelten 6.000 Euro. Materialkosten werden dabei allerdings vom Finanzamt nicht berücksichtigt. Es zählen Lohn-, Maschinen-und Fahrtkosten. Angestellte oder selbstständige Hilfen im Haushalt, dazu gehören Pflegedienst, Gärtner oder Putzhilfe, werden vom Finanzamt bis zu 20.000 Euro steuerlich anerkannt. In 2009 sind also Einsparungen bis zu 5.200 Euro an Steuern bei Dienstleistungen möglich. Das sind bis zu 4.000 Euro mehr als 2008.
Steuerabzug bei Kapitalerträgen
2009 ist das Jahr der Zinsabschlagsteuer. Die Zinsabschlagsteuer bedeutet eine große Ersparnis durch Steuervorteile für Geldanleger mit gutem Einkommen und hohen Zinseinnahmen. Bis 2008 zahlte diese Gruppe der Steuerpflichtigen für Zinseinnahmen, die jenseits des Sparerfreibetrags lagen, die gleichen Steuern wie für das übrige Einkommen. Das heißt 47,5 Prozent inklusive Solidaritätszuschlag. Seit 2009 schlagen nur noch 25 Prozent zu Buche.
Mit Solidaritätszuschlag summiert sich der Betrag der Steuern bei den hohen Einkommen auf nur noch 26,4 Prozent. Kirchensteuerpflichtige müssen natürlich etwas mehr zahlen. Aber Achtung: Seit 2009 werden allen Anlegern auf Kapitalerträge Steuern abgezogen. Bis 2009 wurden Kursgewinne meist nicht steuerlich berücksichtigt und Dividenden nur teilweise.